I-8 U 58/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-11, I-8 U 58/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-11, I-8 U 58/10
I-8 U 58/10Obergericht11.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 58/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-11
Aktenzeichen: I-8 U 58/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0811.I8U58.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Klägerin und Berufungsklägerin wird darauf
hingewiesen, dass ihr Rechtsmittel keine Aussicht
auf Erfolg hat; der Senat beabsichtigt deshalb, die
Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu diesem Hinweis
bis zum 10.9.2010 Stellung zu nehmen.
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