Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-11, II-6 WF 181/10

II-6 WF 181/10Obergericht11.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-6 WF 181/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-11

Aktenzeichen: II-6 WF 181/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0811.II6WF181.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Wuppertal vom 26.05.2010 unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und dem Antragsgegner unter Beiordnung von Rechtsanwalt M. ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt, soweit er sich dagegen wendet, dass er ab Mai 2010 Kindesunterhalt für L. in Höhe von mehr als 48 € monatlich, für A. in Höhe von mehr als 39 € monatlich und für J. in Höhe mehr als 38 € monatlich zahlen soll. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.

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