II-6 WF 181/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-11, II-6 WF 181/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-11, II-6 WF 181/10
II-6 WF 181/10Obergericht11.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-6 WF 181/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-11
Aktenzeichen: II-6 WF 181/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0811.II6WF181.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Wuppertal vom 26.05.2010 unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und dem Antragsgegner unter Beiordnung von Rechtsanwalt M. ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt, soweit er sich dagegen wendet, dass er ab Mai 2010 Kindesunterhalt für L. in Höhe von mehr als 48 € monatlich, für A. in Höhe von mehr als 39 € monatlich und für J. in Höhe mehr als 38 € monatlich zahlen soll. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.