Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-12, I-15 U 227/02

I-15 U 227/02Obergericht12.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 227/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-12

Aktenzeichen: I-15 U 227/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0812.I15U227.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Oktober 2002 verkündete Teilurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeän-dert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klageanträge zu 1. a) und b) werden abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Im Übri-gen bleibt die Kostenentscheidung dem erstinstanzlichen Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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