I-22 U 44/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-13, I-22 U 44/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-13, I-22 U 44/10
I-22 U 44/10Obergericht13.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 44/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-13
Aktenzeichen: I-22 U 44/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0813.I22U44.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28. Januar 2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 653,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 90 %, dem Beklagten zu 10 % auferlegt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 40 %, der Beklagte 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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