I-24 W 9/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-16, I-24 W 9/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-16, I-24 W 9/10
I-24 W 9/10Obergericht16.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 9/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-16
Aktenzeichen: I-24 W 9/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0816.I24W9.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 25. Januar 2010 teilweise abgeändert.
Der Streitwert wird für die Zeit bis 26. Juni 2008 anderweitig auf 8.568,00 € und von Amts wegen für die Zeit danach auf 5.712,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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