VII-Verg 35/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-16, VII-Verg 35/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-16, VII-Verg 35/10
VII-Verg 35/10Obergericht16.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 35/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-16
Aktenzeichen: VII-Verg 35/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0816.VII.VERG35.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 20. Juli 2010 (VK 09/10) wird abgelehnt.
Die Antragstellerin mag sich bis zum 26. August 2010 erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.
Der Antragsgegner mag sich unter Einreichung geeigneter Unterlagen über eine erfolgte Auftragserteilung erklären.
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