I-20 U 10/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-24, I-20 U 10/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-24, I-20 U 10/10
I-20 U 10/10Obergericht24.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 10/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-24
Aktenzeichen: I-20 U 10/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0824.I20U10.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist wegen des Zahlungsanspruchs und der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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