I-17 U 169/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-03, I-17 U 169/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-03, I-17 U 169/09
I-17 U 169/09Obergericht03.09.2010
Regest
1. Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen ein in Großbritannien ansässiges Brokerunternehmen aus § 826 BGB 2. Zu den Folgen einer Verfahrenstrennung für die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts, wenn der Zuständigkeitsstreitwert des abgetrennten Verfahrens unter 5.000 € liegt 3. Zu den Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach den §§ 59, 60 ZPO
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 169/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-03
Aktenzeichen: I-17 U 169/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0903.I17U169.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: EuGVVO Art. 5 Nr. 3; BGB § 826; ZPO §§ 59, 60, 145, 261 Abs. 3 Nr. 2
Leitsätze
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen ein in Großbritannien ansässiges Brokerunternehmen aus § 826 BGB
Zu den Folgen einer Verfahrenstrennung für die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts, wenn der Zuständigkeitsstreitwert des abgetrennten Verfahrens unter 5.000 € liegt
Zu den Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach den §§ 59, 60 ZPO
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. August 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (10 O 15/09) aufgehoben.
Das Landgericht Mönchengladbach wird für sachlich unzuständig erklärt und der Rechtsstreit an das zuständige Amtsgericht Mönchengladbach verwiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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