I-20 U 171/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-07, I-20 U 171/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-07, I-20 U 171/02
I-20 U 171/02Obergericht07.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 171/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-07
Aktenzeichen: I-20 U 171/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0907.I20U171.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. September 2002 ver-kündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und der Revisionsverfahren.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll¬streckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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