I-20 U 21/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-07, I-20 U 21/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-07, I-20 U 21/10
I-20 U 21/10Obergericht07.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 21/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-07
Aktenzeichen: I-20 U 21/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0907.I20U21.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Januar 2010 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 22. Mai 2009 wird aufrechter-halten.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll¬streckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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