I-2 W 18/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-08, I-2 W 18/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-08, I-2 W 18/10
I-2 W 18/10Obergericht08.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 18/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-08
Aktenzeichen: I-2 W 18/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0908.I2W18.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Senatsbeschluss vom 9. Juli 2010 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit (aus den Gründen des Schreibens an die Parteivertreter vom 21. Juli 2010) dahingehend berichtigt, dass
o im Tenor der Betrag „24.234,-- €“ ersetzt wird durch den Betrag „24.454,-- €“;
o in den Gründen
-
(zu II., Seite 3) der Betrag „1.753,33 €“ ersetzt wird durch „1.934,-- €“,
-
(Seite 5) der Betrag „1.700,-- €“ ersetzt wird durch „1.900,-- €“, der Betrag von „85,-- €“ ersetzt wird durch „95,-- €“ und die Honorar-gruppe „M3“ ersetzt wird durch die Honorargruppe „10“.
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