Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-14, I-1 U 6/10

I-1 U 6/10Obergericht14.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 6/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-14

Aktenzeichen: I-1 U 6/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0914.I1U6.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. September 2009 verkündete Urteil der Ein-zelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvoll-streckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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