Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-16, I-2 U 46/09

I-2 U 46/09Obergericht16.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 46/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-16

Aktenzeichen: I-2 U 46/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0916.I2U46.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.03.2009 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 4b O 189/08 – wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten der Berufung haben die Beklagten zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000,- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 400.000,- € festgesetzt.

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