Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-16, I-2 U 50/09

I-2 U 50/09Obergericht16.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 50/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-16

Aktenzeichen: I-2 U 50/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0916.I2U50.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 26. März 2009 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Berufungsklägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Berufungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwen-den, wenn nicht die Berufungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert wird auf 300.000,-- € festgesetzt.

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