2 W 37/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-20, 2 W 37/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-20, 2 W 37/10
2 W 37/10Obergericht20.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 W 37/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-20
Aktenzeichen: 2 W 37/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0920.2W37.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Schuldnerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
II.
Der Gegenstandswert beträgt auch für das Beschwerdeverfahren 100.000,-- Euro.
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