Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-20, I-24 U 17/10

I-24 U 17/10Obergericht20.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 17/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-20

Aktenzeichen: I-24 U 17/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0920.I24U17.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Be-schlussverfahren zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

  2. Das Gesuch der Klägerin um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.

  3. Der für den 21. September 2010 geplante Senatstermin entfällt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.