I-24 U 17/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-20, I-24 U 17/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-20, I-24 U 17/10
I-24 U 17/10Obergericht20.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 17/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-20
Aktenzeichen: I-24 U 17/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0920.I24U17.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Be-schlussverfahren zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
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Das Gesuch der Klägerin um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
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Der für den 21. September 2010 geplante Senatstermin entfällt.
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