III-3 RVs 117/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-20, III-3 RVs 117/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-20, III-3 RVs 117/10
III-3 RVs 117/10Obergericht20.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 RVs 117/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-20
Aktenzeichen: III-3 RVs 117/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0920.III3RVS117.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
- Das Verfahren wird im Hinblick auf die Anklageschrift vom 21. August 2009 (Az. 13 Js 1410/09 StA Krefeld - Sachbeschädigung vom 29. Juni 2009) eingestellt.
Insoweit wird davon abgesehen, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen.
- Im Übrigen wird das angefochtene Urteil mit den Fest-stellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Land-gerichts zurückverwiesen.
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