Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-21, I-1 U 231/09

I-1 U 231/09Obergericht21.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 231/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-21

Aktenzeichen: I-1 U 231/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0921.I1U231.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 6. November 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 5.474,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Januar 2009 sowie weitere 312,50 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Januar 2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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