Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-22, I-3 Wx 46/10

I-3 Wx 46/10Obergericht22.09.2010

Regest

GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; BGB § 1018 Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers (hier: mit dem Inhalt, „einen Teil des Grundstücks von geparkten Fahrzeugen und sonstigen Behinderungen des Durchfahrtsverkehrs freizuhalten“), weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2010 – I-3 Wx 46/10

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 46/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-22

Aktenzeichen: I-3 Wx 46/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0922.I3WX46.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; BGB § 1018

Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers (hier: mit dem Inhalt, „einen Teil des Grundstücks von geparkten Fahrzeugen und sonstigen Behinderungen des Durchfahrtsverkehrs freizuhalten“), weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2010 – I-3 Wx 46/10

Tenor

Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 14) zurückgewiesen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000 €

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