Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-23, I-6 U 135/09

I-6 U 135/09Obergericht23.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 135/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-23

Aktenzeichen: I-6 U 135/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0923.I6U135.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. August 2009 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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