Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-27, 9 U 84/10

9 U 84/10Obergericht27.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 84/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-27

Aktenzeichen: 9 U 84/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0927.9U84.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 24.02.2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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