Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-29, I-26 W 4/09 (AktE)

I-26 W 4/09 (AktE)Obergericht29.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 4/09 (AktE) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-29

Aktenzeichen: I-26 W 4/09 (AktE)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0929.I26W4.09AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 1. gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 1.9.2008 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Vergütung und Auslagen der Vertreter der außenstehenden Aktionäre tragen die Antragsgegnerinnen. Die Antragstellerin zu 1. trägt ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 200.000 Euro festgesetzt.

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