I-26 W 4/09 (AktE)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-29, I-26 W 4/09 (AktE)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-29, I-26 W 4/09 (AktE)
I-26 W 4/09 (AktE)Obergericht29.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 4/09 (AktE) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-29
Aktenzeichen: I-26 W 4/09 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0929.I26W4.09AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 1. gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 1.9.2008 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Vergütung und Auslagen der Vertreter der außenstehenden Aktionäre tragen die Antragsgegnerinnen. Die Antragstellerin zu 1. trägt ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 200.000 Euro festgesetzt.
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