Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-29, VII-Verg 15/10

VII-Verg 15/10Obergericht29.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 15/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-29

Aktenzeichen: VII-Verg 15/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0929.VII.VERG15.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 25. Februar 2010 (VK 1-161/09) aufgehoben.

Die Kosten der Vergabekammer sowie die zur zweckentsprechenden Rechts-verfolgung notwendigen Kosten der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.