VII-Verg 15/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-29, VII-Verg 15/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-29, VII-Verg 15/10
VII-Verg 15/10Obergericht29.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 15/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-29
Aktenzeichen: VII-Verg 15/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0929.VII.VERG15.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 25. Februar 2010 (VK 1-161/09) aufgehoben.
Die Kosten der Vergabekammer sowie die zur zweckentsprechenden Rechts-verfolgung notwendigen Kosten der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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