Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-30, I-2 U 47/10

I-2 U 47/10Obergericht30.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 47/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-30

Aktenzeichen: I-2 U 47/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0930.I2U47.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 30. März 2010 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die darin angeordnete einstweilige Verfügung wird aufgehoben; der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen.

III.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 3,25 Millionen Euro festgesetzt.

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