I-2 U 47/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-30, I-2 U 47/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-30, I-2 U 47/10
I-2 U 47/10Obergericht30.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 47/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-30
Aktenzeichen: I-2 U 47/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0930.I2U47.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 30. März 2010 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die darin angeordnete einstweilige Verfügung wird aufgehoben; der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen.
III.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 3,25 Millionen Euro festgesetzt.
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