Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-04, I-9 U 13/10

I-9 U 13/10Obergericht04.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 13/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-04

Aktenzeichen: I-9 U 13/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1004.I9U13.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.09.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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