I-9 U 21/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-04, I-9 U 21/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-04, I-9 U 21/10
I-9 U 21/10Obergericht04.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 21/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-04
Aktenzeichen: I-9 U 21/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1004.I9U21.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 30.10. 2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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