Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-05, I-1 U 190/09

I-1 U 190/09Obergericht05.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 190/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-05

Aktenzeichen: I-1 U 190/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1005.I1U190.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Oktober 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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