Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-05, I-20 U 126/09

I-20 U 126/09Obergericht05.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 126/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-05

Aktenzeichen: I-20 U 126/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1005.I20U126.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstre-ckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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