I-20 U 180/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-05, I-20 U 180/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-05, I-20 U 180/09
I-20 U 180/09Obergericht05.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 180/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-05
Aktenzeichen: I-20 U 180/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1005.I20U180.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Oktober 2009 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg, berichtigt durch Beschluss vom 13. November 2009, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich das vom Landgericht unter 1. der Urteilsformel ausgesprochene Verbot insbesondere auf Handlungen bezieht, wie sie aus der Anlage K 1 ersichtlich sind.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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