Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-05, I-23 U 173/09

I-23 U 173/09Obergericht05.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 173/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-05

Aktenzeichen: I-23 U 173/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1005.I23U173.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten ge-gen das am 9.6.2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streit-helferin der Beklagten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten und deren Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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