I-23 U 173/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-05, I-23 U 173/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-05, I-23 U 173/09
I-23 U 173/09Obergericht05.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 173/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-05
Aktenzeichen: I-23 U 173/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1005.I23U173.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten ge-gen das am 9.6.2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streit-helferin der Beklagten trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten und deren Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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