Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-06, I-15 U 80/08

I-15 U 80/08Obergericht06.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 80/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-06

Aktenzeichen: I-15 U 80/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1006.I15U80.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 18.04.08 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils voll-streckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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