Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-06, VI-3 Kart 78/09 (V)

VI-3 Kart 78/09 (V)Obergericht06.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 78/09 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-06

Aktenzeichen: VI-3 Kart 78/09 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1006.VI3KART78.09V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 17. Dezember 2008 – BK 9-08/863 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf . . . € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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