Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-07, I-6 U 116/09

I-6 U 116/09Obergericht07.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 116/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-07

Aktenzeichen: I-6 U 116/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1007.I6U116.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das am 17. Juli 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – 10 O 157/08 - unter gleichzeitiger Zurückweisung der Berufung des Klägers abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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