I-3 Wx 224/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-11, I-3 Wx 224/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-11, I-3 Wx 224/10
I-3 Wx 224/10Obergericht11.10.2010
Regest
FamFG §§ 58 Abs. 1, 38 Abs. 1; RPflG § 11 Abs. 2 Gegen die Ankündigung des Rechtspflegers, ein Testament oder einen Erbvertrag zu eröffnen, steht dem beurkundenden Notar kein Beschwerderecht zu. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Oktober 2010 – I-3 Wx 224/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 224/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-11
Aktenzeichen: I-3 Wx 224/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1011.I3WX224.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
FamFG §§ 58 Abs. 1, 38 Abs. 1; RPflG § 11 Abs. 2
Gegen die Ankündigung des Rechtspflegers, ein Testament oder einen Erbvertrag zu eröffnen, steht dem beurkundenden Notar kein Beschwerderecht zu.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Oktober 2010 – I-3 Wx 224/10
Tenor
Der Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts – Rechtspflegerin – vom 02. September 2010 wird aufgehoben.
Die Sache wird dem Amtsgericht zur Entscheidung in eigener Zustän-digkeit zurückgegeben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.