VI-2 Kart 7/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-13, VI-2 Kart 7/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-13, VI-2 Kart 7/09 (V)
VI-2 Kart 7/09 (V)Obergericht13.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 7/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-13
Aktenzeichen: VI-2 Kart 7/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1013.VI2KART7.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kartellsent
Tenor
Die Beschwerde der Beigeladenen zu 8. gegen den Beschluss des Bundeskar-tellamts vom 23. September 2009 (B 8-67/09 B) wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not-wendigen Aufwendungen des Bundeskartellamts und der Beteiligten zu 1. trägt die Beschwerdeführerin. Im Übrigen tragen die Verfahrensbeteiligten ihre not-wendigen Auslagen selbst.
Der Streitwert wird auf 5 Mio. € festgesetzt.
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