Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-13, VI-2 Kart 7/09 (V)

VI-2 Kart 7/09 (V)Obergericht13.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 7/09 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-13

Aktenzeichen: VI-2 Kart 7/09 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1013.VI2KART7.09V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kartellsent

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen zu 8. gegen den Beschluss des Bundeskar-tellamts vom 23. September 2009 (B 8-67/09 B) wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not-wendigen Aufwendungen des Bundeskartellamts und der Beteiligten zu 1. trägt die Beschwerdeführerin. Im Übrigen tragen die Verfahrensbeteiligten ihre not-wendigen Auslagen selbst.

Der Streitwert wird auf 5 Mio. € festgesetzt.

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