Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-18, I-4 U 19/09

I-4 U 19/09Obergericht18.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 19/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-18

Aktenzeichen: I-4 U 19/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1018.I4U19.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Dezember 2008 verkündete

Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf seine Kos-ten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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