Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-21, I-2 W 52/10

I-2 W 52/10Obergericht21.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 52/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-21

Aktenzeichen: I-2 W 52/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1021.I2W52.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16. August 2010 gegen die Kostenentscheidung der 4b Zivilkammer des Landgerichts in ihrem Anerkenntnisurteil vom 23. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens entspricht der Summe der erstinstanzlich entstandenen Kosten.

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