Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-22, III-4 Ws 494/10

III-4 Ws 494/10Obergericht22.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 494/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-22

Aktenzeichen: III-4 Ws 494/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1022.III4WS494.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4.Strafsenat

Tenor

I.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

II.

Die dem Rechtsanwalt F. in K. aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf

715,88 Euro

festgesetzt.

III.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

IV.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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