III-4 Ws 494/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-22, III-4 Ws 494/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-22, III-4 Ws 494/10
III-4 Ws 494/10Obergericht22.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 494/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-22
Aktenzeichen: III-4 Ws 494/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1022.III4WS494.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4.Strafsenat
Tenor
I.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
II.
Die dem Rechtsanwalt F. in K. aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf
715,88 Euro
festgesetzt.
III.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
IV.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.