I-2 U 81/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-28, I-2 U 81/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-28, I-2 U 81/09
I-2 U 81/09Obergericht28.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 81/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-28
Aktenzeichen: I-2 U 81/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1028.I2U81.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 09.06.2009 – Az.: 4b O 90/08 – wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert wird für die erste und die zweite Instanz auf 3.800.000,- € festgesetzt.
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