I-22 U 70/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-29, I-22 U 70/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-29, I-22 U 70/10
I-22 U 70/10Obergericht29.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 70/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-29
Aktenzeichen: I-22 U 70/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1029.I22U70.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.03.2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten
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