Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-03, VI-U (Kart) 15/10

VI-U (Kart) 15/10Obergericht03.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 15/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-03

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 15/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1103.VI.U.KART15.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Dezember 2009 ver-kündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird verworfen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer des Klä-gers werden auf jeweils 250.000 € festgesetzt.

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