VI-U (Kart) 15/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-03, VI-U (Kart) 15/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-03, VI-U (Kart) 15/10
VI-U (Kart) 15/10Obergericht03.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 15/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-03
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 15/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1103.VI.U.KART15.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Dezember 2009 ver-kündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird verworfen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer des Klä-gers werden auf jeweils 250.000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.