VI-2 U (Kart) 4/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-04, VI-2 U (Kart) 4/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-04, VI-2 U (Kart) 4/10
VI-2 U (Kart) 4/10Obergericht04.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 4/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-04
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 4/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1104.VI2U.KART4.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 19. August 2010 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Der Beklagten wird eine Frist von 3 Wochen zur Stellungnahme gesetzt.
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