I-24 U 169/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-09, I-24 U 169/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-09, I-24 U 169/09
I-24 U 169/09Obergericht09.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 169/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-09
Aktenzeichen: I-24 U 169/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1109.I24U169.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 5. August 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 10.675,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.860,00 EUR seit dem 01. Dezember 2008 zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 40% und der Beklagte 60%, die des zweiten Rechtszuges der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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