I-18 U 56/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-10, I-18 U 56/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-10, I-18 U 56/10
I-18 U 56/10Obergericht10.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 56/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-10
Aktenzeichen: I-18 U 56/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1110.I18U56.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.03.2010 verkündete Ur-teil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (2b O 21/09) teil-weise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 1.743,40 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.02.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin zu 87 % und dem beklagten Land zu 13 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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