VI-U (Kart) 19/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-10, VI-U (Kart) 19/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-10, VI-U (Kart) 19/10
VI-U (Kart) 19/10Obergericht10.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 19/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-10
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 19/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1110.VI.U.KART19.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 5. August 2010 ver-kündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird als unzulässig verworfen, soweit die Verfügungsklägerin mit ihrem Berufungsantrag zu II.1 eine einstweilige Untersagung der im Antrag näher umrissenen Bewerbung der ebenfalls im Antrag konkret aufgelisteten Kunden für den Vertrieb von intravaskulären Temperaturmanagementsystemen begehrt, und im Übrigen zurückgewie-sen.
II. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 200.000,00 Euro fest-gesetzt.
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