Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-10, VII-Verg 28/10

VII-Verg 28/10Obergericht10.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 28/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-10

Aktenzeichen: VII-Verg 28/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1110.VII.VERG28.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. Mai 2010 (VK 2 – 47/10) aufgehoben.

Die Entscheidung der Antragsgegnerin, das Vergabeverfahren über die Grundinstandsetzung des Straßentunnels Rendsburg, bekanntgegeben im Amtsblatt der EU vom 14. Oktober 2009, aufzuheben, wird aufgehoben.

Der Antragsgegnerin wird untersagt, auf der Grundlage der bisherigen Verdingungsunterlagen einen Zuschlag zu erteilen, ohne das Angebot der Antragstellerin zu werten.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die der Antragstellerin zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Auslagen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis zu 1,3 Mio. Euro

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