VII-Verg 29/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-10, VII-Verg 29/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-10, VII-Verg 29/10
VII-Verg 29/10Obergericht10.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 29/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-10
Aktenzeichen: VII-Verg 29/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1110.VII.VERG29.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 04. Juni 2010 (VK 3-48/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf 430.000 € festgesetzt.
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