Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-11, 3 Ws 394/10

3 Ws 394/10Obergericht11.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Ws 394/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-11

Aktenzeichen: 3 Ws 394/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1111.3WS394.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird zugunstendes Beschwerdeführers eine Vergütung von 432,20 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird als unbegründet worden.

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