III-1 Ws 290/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-11, III-1 Ws 290/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-11, III-1 Ws 290/10
III-1 Ws 290/10Obergericht11.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 290/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-11
Aktenzeichen: III-1 Ws 290/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1111.III1WS290.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
- Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Vorsit-zenden der 11. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. September 2010 wie folgt abgeändert:
Die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. E. zum Pflichtverteidiger wird aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt D. in K. als neuer Pflichtverteidiger beigeordnet.
- Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Beschwerdeverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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