18 U 101/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-17, 18 U 101/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-17, 18 U 101/10
18 U 101/10Obergericht17.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 101/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-17
Aktenzeichen: 18 U 101/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1117.18U101.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Dem Beklagten wird hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung gegen das am 19.05.2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 1 O 224/09 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.05.2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (1 O 224/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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