Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-17, 18 U 101/10

18 U 101/10Obergericht17.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 101/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-17

Aktenzeichen: 18 U 101/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1117.18U101.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Dem Beklagten wird hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung gegen das am 19.05.2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 1 O 224/09 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.05.2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (1 O 224/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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